
Herzlich willkommen beim Gewässerunterhaltungsverband Untere Saale/Roda!
Mit der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28.05.2019 wurden für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) 20 Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände neu gegründet.
Die einzugsgebietsbezogenen Gewässerunterhaltungsverbände sind seit 01.01.2020 flächendeckend für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig.
Die Aufgabe, die bisher von ca. 850 Städten, Gemeinden und Zweckverbänden geleistet wurde, geht dann auf die 20 per Gesetz gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände über. Die im Verbandsgebiet liegenden Städte und Gemeinden sind Mitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände.
Die Zielstellung ist die Optimierung der Gewässerunterhaltung und die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung werden künftig vollständig durch das Land getragen.
Allgemeine Hinweise:
Besonders neuralgische Gewässerpunkte werden von unseren Mitarbeitern regelmäßig, d.h. möglichst vor und nach stärkeren Niederschlägen, kontrolliert, beräumt und freigehalten. Sollten Sie Abflusshindernisse feststellen, durch welche Gefahren und Schäden an Infrastruktur auftreten könnten, sind wir Ihnen für Hinweise sehr dankbar! Die Mitarbeiter des Gewässerunterhaltungsverbandes stehen Ihnen zu den Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr unter 03641/6361100 oder info@guv-usr.de zur Verfügung. Sollte es außerhalb der Geschäftszeiten, z.B. durch ein Starkregenereignis, sofortigen Handlungsbedarf an einem Gewässer geben, wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche Wasser- bzw. Feuerwehr!
In der Zeit von Mai bis Oktober führen unsere Mitarbeiter im gesamten Verbandsgebiet Grasmahdarbeiten im Gewässerbett durch. Ziel der Grasmahd ist es den ordnungsgemäßen Wasserabfluss sicherzustellen. Gras-, Schilf- und Staudenbewuchs stellen per se kein Abflusshindernis dar. Im Rahmen der Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses erfolgt in Siedlungsbereichen im Regelfall an den betroffenen Gewässerabschnitten eine Ufermahd pro Jahr um Aufwuchs von Gehölzen zu verhindern. Ein grundsätzliches Erfordernis oder gar eine Verpflichtung zur Mahd besteht nicht. Die Naturnähe der Gewässer sollte, wenn möglich, erhalten bleiben. Dies beinhaltet beispielsweise auch die Förderung des Vorkommens verschiedener Tier- und Pflanzenarten.
der Gewässer zweiter Ordnung
der ökologischen Funktionsfähigkeit
von Hochwasserschutzanlagen
Um dem Verband ein Problem mit den Gewässern in unserem Zuständigkeitsbereich zu melden nutzen Sie unseren Mängelmelder. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob Sie im Bereich des GUV Untere Saale/Roda liegen und melden Sie dann das Problem über unsere Meldefunktion.